Datenschutz

Stand: 21.10.2026

Verantwortlicher

Sabahattin Kunas, handelnd unter thinkerlab.de
Rommelsriederstrasse 20, 86420 Diedorf
info@vetofix.com
Siehe auch Impressum.

Konto und Testzugang

In der App lässt sich ein Praxiskonto selbst anlegen („Konto anlegen“). Dafür werden E-Mail-Adresse, Passwort, Name, Praxisname und Land der Praxis erfasst. Daneben gibt es einen Testzugang, der einzeln herausgegeben wird. Wer Interesse an einem Testzugang äußert, erhält vorab die Information, dass Testdaten nicht dauerhaft gespeichert bleiben (siehe unten).

Welche Daten während der Testphase verarbeitet werden

Innerhalb der Anwendung, für ein Testkonto: E-Mail-Adresse und ein BCrypt-Prüfwert des Passworts (das Passwort selbst wird nie gespeichert), Angaben zur Praxis (Name, Kontaktdaten, Steuernummer, Kilometersatz), sowie die im Rahmen des Tests eingegebenen Daten zu Tierhaltern (Name, Kontakt, Anschrift), Tieren, Terminen, Besuchen, Behandlungsnotizen, Fotos und Rechnungen.

Für die Anfrage eines Testzugangs selbst: nur die normale E-Mail-Korrespondenz über info@vetofix.com — keine gesonderte Erfassung außerhalb des E-Mail-Postfachs.

Hilfe für KI-Assistenten und Support-Anfragen (MCP)

Unter https://vetofix.com/mcp stellt Vetofix einen öffentlichen Hilfe-Server nach dem Model Context Protocol (MCP) bereit. KI-Assistenten wie ChatGPT oder Claude können dort Fragen zu Vetofix stellen; die Antworten stammen aus den veröffentlichten Hilfetexten und der FAQ. Über diesen Server sind keine Praxis-, Tierhalter-, Tier-, Behandlungs- oder Rechnungsdaten abrufbar, und es ist keine Anmeldung möglich.

Bei jeder Anfrage verarbeiten wir technisch notwendige Angaben: Zeitpunkt, die aufgerufene Funktion, Ergebnis und Dauer sowie die IP-Adresse. Die IP-Adresse wird nur im Arbeitsspeicher kurzzeitig zur Begrenzung der Anfragen je Absender genutzt und im Protokoll nur als gekürzter, nicht zurückrechenbarer Prüfwert festgehalten. Inhalte der Fragen werden nicht protokolliert. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Über den Hilfe-Server kann eine Support-Anfrage angelegt werden, und zwar erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Gespeichert werden dann Betreff, Beschreibung, Kategorie, Dringlichkeit, die angegebene E-Mail-Adresse, ob Diagnosedaten mitgeschickt werden dürfen, sowie Zeitpunkt und Bearbeitungsstand. Telefonnummern, Kontonummern (IBAN) und Kartennummern in der Beschreibung werden vor dem Speichern unkenntlich gemacht. Die Angaben dienen ausschließlich der Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und werden spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Anfrage gelöscht; nicht abgeschlossene Anfragen spätestens zwölf Monate nach ihrer letzten Änderung. Die Löschung läuft automatisch einmal täglich. Bitte tragen Sie in eine Support-Anfrage keine Daten von Tierhaltern oder Behandlungen ein.

Anleitungsvideos in der Anwendung

Die Anleitungsvideos sind nur nach Anmeldung abrufbar. Die Anwendung erhält dafür kurzlebige, signierte Adressen; die Videos liegen auf unserem eigenen Server in Deutschland und werden nicht über Videoplattformen oder fremde Dienste ausgeliefert. Die Sprechstimme ist synthetisch erzeugt.

Orte, Weiden und Standort des Geräts

Zu Tierhaltern können Orte gespeichert werden: Wohnsitz, Rechnungsanschrift und Einsatzorte wie Stall oder Weide, jeweils mit Zeitraum (zum Beispiel bis zum Ende einer Pacht) und auf Wunsch mit Koordinaten. Termine können einem oder mehreren dieser Orte zugeordnet werden; die Kilometer je Teilstrecke trägt die Praxis von Hand ein, und die Anwendung schlägt deren Summe für das Wegegeld vor. Die Angaben gehören zu den Unterlagen der Praxis.

Koordinaten entstehen auf zwei Wegen: Die Praxis trägt sie von Hand ein, oder sie tippt vor Ort auf „Standort hier speichern“. Nur dann fragt die Anwendung einmalig das Betriebssystem nach der Berechtigung und liest den aktuellen Standort des Geräts ein einziges Mal; er wird als Koordinate dieses Orts (oder des Praxisstandorts) gespeichert. Die Anwendung verfolgt den Standort nicht im Hintergrund und speichert keinen Bewegungsverlauf. Für die Kilometer wird kein externer Karten- oder Routendienst angefragt. Rechtsgrundlage ist die Abwicklung des Behandlungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und die Abrechnung des Wegegelds.

Diktat im Befund

Befundabschnitte lassen sich diktieren; das ist freiwillig. Dafür fragt die Anwendung das Betriebssystem bzw. den Browser nach Zugriff auf das Mikrofon und, auf Apple-Geräten, auf die Spracherkennung. Die Erkennung übernimmt der Dienst des Betriebssystems (Telefon und Tablet) bzw. des Browsers (Web-App). Vetofix legt keine Audiodatei an und speichert keine Aufnahme. Der erkannte Text erscheint als Vorschlag und wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung in den Befund übernommen.

Vetofix schreibt nicht vor, dass die Erkennung nur auf dem Gerät läuft. Je nach Gerät und Einstellungen kann die Sprachaufnahme deshalb zur Erkennung an Server des jeweiligen Anbieters übertragen werden: Apple (iPhone, iPad, Mac), Google (Android, Chrome) bzw. der Anbieter des verwendeten Browsers. Diese Übertragung veranlasst das Betriebssystem bzw. der Browser, nicht Vetofix; für sie gelten die Datenschutzhinweise und Einstellungen des jeweiligen Anbieters. Wer das vermeiden möchte, nutzt das Diktat nicht oder stellt am Gerät die Erkennung auf dem Gerät ein, soweit das Gerät sie anbietet. Gesprochene Befunde können Angaben zu Tierhaltern enthalten; diktiert werden sollte deshalb nur, was ohnehin in den Befund gehört.

Biometrische Bestätigung beim Öffnen

Auf iPhone, iPad und Android kann die Anwendung vor dem Öffnen einer gespeicherten Anmeldung die biometrische Bestätigung des Geräts abfragen (zum Beispiel Face ID, Touch ID oder Fingerabdruck), sofern sie auf dem Gerät eingerichtet ist. Die Prüfung führt das Betriebssystem aus. Vetofix erhält nur das Ergebnis (bestätigt oder nicht), keine biometrischen Merkmale, und speichert keine.

Versand von E-Mails aus der Anwendung

Die Anwendung kann Rechnungen, Korrekturbelege und Mahnungen als PDF an Tierhalter sowie Einladungen an weitere Benutzer einer Praxis per E-Mail senden. Dafür werden die E-Mail-Adresse des Empfängers, sein Name, die Sprache, der Name der Praxis als Absender und die Praxis als Antwortadresse sowie der jeweilige Beleg verwendet. Der Versand läuft über unseren eigenen Mailserver auf demselben Server in Deutschland (siehe „Wo die Anwendung läuft“); es ist kein externer Versanddienst beteiligt. Die Verbindung zum Mailserver ist verschlüsselt. Von dort geht die Nachricht an den E-Mail-Anbieter des Empfängers.

Zu jedem Versand speichern wir einen Nachweis: Beleg, Empfängeradresse, Zeitpunkt, Ergebnis und einen Prüfwert des PDFs, nicht den Text der E-Mail. Der Nachweis gehört zu den Unterlagen der Praxis und wird mit ihnen gelöscht. Rechtsgrundlage ist die Abwicklung des Behandlungs- und Rechnungsverhältnisses zwischen Praxis und Tierhalter (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und bei Einladungen das Benutzerverhältnis zur Praxis. Ist der Mailversand nicht eingerichtet, verschickt die Anwendung keine E-Mails; Belege gibt die Praxis dann selbst weiter.

Zahlungslinks über Stripe

Eine Praxis kann ihr eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister Stripe verbinden und damit für eine Rechnung einen Zahlungslink erzeugen. Nur dann und nur für diese Rechnung übermittelt Vetofix an Stripe den Betrag, die Währung, die Rechnungsnummer als Beschreibung für den Zahler und zwei interne Kennungen (Zahlungslink und Forderung). Namen, Anschriften sowie Angaben zu Tier oder Behandlung gehen nicht an Stripe.

Die Zahlungsdaten (zum Beispiel Karte oder Konto) gibt der Tierhalter direkt bei Stripe ein; Vetofix sieht und speichert sie nicht. Das Geld fließt unmittelbar auf das Stripe-Konto der Praxis. Stripe meldet Vetofix anschließend, ob und in welcher Höhe bezahlt, erstattet oder abgelehnt wurde, und die Gebühr; daraus bucht Vetofix die Zahlung bei der Rechnung. Vertragspartner von Stripe ist die Praxis, nicht Vetofix; für die Verarbeitung bei Stripe gelten deren Datenschutzhinweise (https://stripe.com/de/privacy). Rechtsgrundlage ist die Abwicklung des Rechnungsverhältnisses zwischen Praxis und Tierhalter (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ohne verbundenes Stripe-Konto findet keine Übermittlung statt; die Praxis vermerkt Zahlungen dann von Hand.

Wie lange die Daten gespeichert bleiben

Alle eingeladenen Testerinnen und Tester nutzen denselben, einzeln herausgegebenen Testzugang. Die dort eingegebenen Praxis-, Tierhalter-, Tier- und Behandlungsdaten werden bei jedem Neustart der Anwendung — also bei jeder Aktualisierung — vollständig verworfen und durch einen festen, gleichbleibenden Ausgangszustand ersetzt. Nichts, was während eines Tests eingegeben wird, bleibt über eine Aktualisierung hinweg erhalten.

Wer die Daten sonst noch sieht

Niemand außer dem Betreiber. Es gibt aktuell keine Weitergabe an Dritte durch Vetofix (Ausnahme auf Veranlassung des Geräts: das freiwillige Diktat, siehe „Diktat im Befund“), keine Werbe- oder Analyse-Dienste und kein eingebettetes Tracking. Verbindet eine Praxis ihr eigenes Stripe-Konto für Zahlungslinks, gehen die dort genannten Angaben an Stripe (siehe „Zahlungslinks über Stripe“). Tippt jemand in der Anwendung auf eine Adresse, um sie in einer Karten-App zu öffnen, übermittelt das Betriebssystem diese Adresse an die ausgewählte Karten-App (Google Maps oder Apple Maps) — das geschieht außerhalb der Anwendung, so wie bei jedem System-Link.

Wo die Anwendung läuft

Auf einem Server in Deutschland (STRATO AG). Die Oberfläche lädt keine Schriften, Bilder oder Skripte von fremden Servern.

Zu Gesundheitsdaten

Behandlungsangaben zu Tieren sind keine „besondere Kategorie personenbezogener Daten" im Sinne von Art. 9 DSGVO — diese Vorschrift betrifft Gesundheitsdaten von Menschen, nicht von Tieren. Personenbezogen (und damit unter die DSGVO fallend) sind bei Vetofix die Angaben zu den Tierhaltern selbst: Name, Kontakt, Anschrift.

Ihre Rechte

Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten können Sie jederzeit unter info@vetofix.com verlangen. Eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantworten wir innerhalb eines Monats. Während der Testphase genügt in der Regel das Zurückziehen des Testzugangs, weil ohnehin bei der nächsten Aktualisierung alle Daten gelöscht werden.

Für ein eigenes Praxiskonto (kein gemeinsamer Testzugang) löscht ein Löschantrag sofort und tatsächlich den Zugang sowie alle Tierhalter-, Tier-, Termin-, Besuchs- und Fotodaten. Ausgestellte Rechnungen bleiben bestehen — hierzu verpflichtet uns § 147 Abgabenordnung mit einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist, und Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO nimmt diesen Fall ausdrücklich von der Löschpflicht aus.