Mahnung und Zahlungsverzug in der mobilen Tierarztpraxis

Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2026

Kurz gesagt: Ein Tierhalter kommt durch eine Mahnung in Verzug, oft auch ohne Mahnung durch ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel oder nach 30 Tagen (§ 286 BGB). Gesetzliche Mahnstufen gibt es nicht. Vetofix schlägt Mahnungen vor, erstellt das Schreiben als PDF und rechnet auf Wunsch Verzugszinsen; das gerichtliche Mahnverfahren übernimmt Vetofix nicht.

Wann ist ein Tierhalter in Verzug?

Ein Tierhalter ist in Verzug, wenn er nach Fälligkeit auf eine Mahnung nicht zahlt (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist nicht nötig, wenn die Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist, etwa „zahlbar bis 15. November“ (Abs. 2). Bei Rechnungen gilt außerdem eine Frist von 30 Tagen: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein (Abs. 3).

Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist. Fehlt der Hinweis, braucht es eine Mahnung oder ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel. Ohne Verschulden des Schuldners tritt kein Verzug ein (Abs. 4). Die 30 Tage laufen erst ab Zugang der Rechnung.

Wie hoch sind Verzugszinsen?

Bei Verbrauchern liegen die Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Ist kein Verbraucher beteiligt, sind es neun Prozentpunkte (Abs. 2). Das betrifft Halter, die als Unternehmer handeln, zum Beispiel Landwirte oder Reitställe, soweit das Tier zum Betrieb gehört.

Der Basiszinssatz steht in § 247 BGB. Er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli. Den geltenden Wert veröffentlicht die Deutsche Bundesbank; er ist hier bewusst nicht genannt, damit die Seite nicht veraltet.

Gegenüber Schuldnern, die keine Verbraucher sind, kommt eine Pauschale von 40 Euro hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

Wie viele Mahnungen braucht es?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Zahl vor. Eine einzige Mahnung nach Fälligkeit genügt für den Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Üblich ist in der Praxis eine Abfolge aus Zahlungserinnerung, Mahnung und letzter Mahnung. Das ist eine Gestaltung, keine Pflicht.

Sinnvoll ist, jede Stufe klar zu benennen, eine neue Zahlungsfrist mit Datum zu setzen und die offenen Rechnungen einzeln aufzuführen. Ob und in welcher Höhe Mahngebühren verlangt werden dürfen, klärt die Praxis im Zweifel rechtlich ab.

Was kommt nach der letzten Mahnung?

Zahlt der Halter weiter nicht, kann die Praxis einen Mahnbescheid beantragen. Das gerichtliche Mahnverfahren regeln die §§ 688 ff. ZPO; es ist auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet. Der Antrag lässt sich online über mahngerichte.de stellen. Welche Kosten entstehen und wie das Verfahren weitergeht, steht dort. Ob sich der Weg lohnt oder ein Anwalt oder Inkassodienst besser passt, entscheidet die Praxis.

Was kann Vetofix heute?

Was kann Vetofix noch nicht?

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch auf gesetze-im-internet.de: § 286 (Verzug des Schuldners), § 288 (Verzugszinsen und Verzugspauschale), § 247 (Basiszinssatz). Zivilprozessordnung: § 688 ff. (Mahnverfahren). Geltender Wert des Basiszinssatzes: Deutsche Bundesbank. Online-Mahnantrag: mahngerichte.de.

Weiterführend

Diese Seite ist eine allgemeine Produktbeschreibung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder tiermedizinische Beratung. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Praxis.