Mobile Tierarztpraxis gründen: was du vorher klären solltest
Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2026
Kurz gesagt: Wer als Tierärztin oder Tierarzt eine mobile Praxis gründet, braucht die Approbation und ist freiberuflich tätig, nicht gewerblich. Für Kammer und Berufsordnung ist die jeweilige Landestierärztekammer zuständig. Eine Hausapotheke ist vor dem Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen, und für Arzneimittel im Fahrzeug gelten Vorgaben der TÄHAV. Versicherung und Steuer klärst du mit Beratung. Diese Seite nennt nur, was sich belegen lässt, und kennzeichnet offene Punkte.
Approbation
Wer im Geltungsbereich der Bundes-Tierärzteordnung den tierärztlichen Beruf ausüben will, braucht die Approbation als Tierarzt (§ 2 Abs. 1 BTÄO). Die Voraussetzungen und das Verfahren regelt die Approbationsordnung auf Grundlage von § 5 BTÄO. Für die zuständige Stelle und die Unterlagen wendest du dich an die Behörde deines Bundeslandes; welche das ist, steht in diesem Ratgeber nicht.
Kammer und Berufsordnung
Die Landestierärztekammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts; die Bundestierärztekammer ist ihr Dachverband (Bundestierärztekammer). Das Berufsrecht steht in der Berufsordnung der jeweiligen Landeskammer. Die Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer ist nur eine Vorlage, die die Landeskammern übernehmen können, aber nicht müssen (Musterordnungen der Bundestierärztekammer).
Offen: Ob, wann und wie du dich bei deiner Kammer melden musst, welche Beiträge anfallen und was deine Berufsordnung vorschreibt, ergibt sich aus dem Recht deines Bundeslandes. Das haben wir nicht länderweise geprüft. Frage die für deinen Praxissitz zuständige Landestierärztekammer.
Freier Beruf statt Gewerbe
Nach § 1 Abs. 2 BTÄO ist der tierärztliche Beruf kein Gewerbe, er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Ob und welche Anmeldungen beim Finanzamt oder bei anderen Stellen nötig sind und wie sich das steuerlich auswirkt, klärst du mit einer Steuerberatung; dazu macht dieser Ratgeber keine Aussagen.
Hausapotheke
Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, muss das der zuständigen Landesbehörde vor Beginn anzeigen (§ 79 Abs. 2 TAMG). Die TÄHAV knüpft die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb an diese Anzeige (§ 3 TÄHAV). Für die Betriebsräume und die Ausstattung nennt die TÄHAV Anforderungen, etwa geeignete, saubere, trockene und gut belüftbare Räume (§ 4 TÄHAV). Welche Behörde für dich zuständig ist und in welcher Form angezeigt wird, bleibt offen; das richtet sich nach dem Land.
Arzneimittel im Fahrzeug
In der Außenpraxis dürfen Tierarzneimittel, Humanarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte nur in allseits geschlossenen Behältnissen mitgeführt werden, die vor Licht, Temperatur, Witterung und Verunreinigung schützen und für Unbefugte nicht zugänglich sind. Ware von Herstellern, Großhändlern oder aus Apotheken bleibt im Originalbehältnis. Die Menge ist auf den regelmäßigen täglichen Bedarf der tierärztlichen Tätigkeit begrenzt (§ 8 TÄHAV). Abgabebehältnisse für die direkte Abgabe an Halter regelt § 7 TÄHAV. Wie du das im Fahrzeug praktisch umsetzt, prüfst du mit der zuständigen Behörde.
Gebühren nach der GOT
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte regelt die Vergütung für berufliche Leistungen, also Gebühren, Entschädigungen, Auslagen und Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterial; die Sätze im Gebührenverzeichnis sind Einfachsätze (§ 1 GOT). Wie Steigerungsfaktor und Wegegeld im Hausbesuch zusammenspielen, erklären die Beiträge GOT im Hausbesuch: Überblick und Wegegeld nach § 10 GOT berechnen.
Dokumentation und Aufbewahrung
Welche Fristen für die Nachweise der Hausapotheke und für Betäubungsmittel belegt sind und welche offen bleiben, steht in Dokumentation und Aufbewahrung in der mobilen Praxis. Dort ist auch die Frage behandelt, ob elektronische Dokumentation genügt.
Versicherung und Steuer: mit Beratung klären
Welche Versicherungen zur Praxis passen und wie Einnahmen, Fahrzeug und Praxisausstattung steuerlich zu behandeln sind, hängt vom Einzelfall ab. Das gehört in ein Gespräch mit einer Versicherungs- und einer Steuerberatung. Zahlen nennt dieser Ratgeber bewusst nicht.
Wobei Vetofix hilft
Vetofix ist eine mobile Praxissoftware für den Hausbesuch. Sie unterstützt beim Erfassen von Befund und Leistung, auch ohne Netz, bei GOT-Positionen, Steigerungsfaktor und Wegegeld, bei der Rechnung vor Ort und bei der Lagerverwaltung, einschließlich Beständen je Fahrzeug. Ob die Praxis die Vorgaben von Kammer, Behörde, TÄHAV oder GOT im Einzelfall einhält, prüft Vetofix nicht. Mehr dazu auf der Seite Tierarztsoftware für Hausbesuche.
An wen du dich wendest
Sinnvoll ist eine feste Reihenfolge der Fragen. Die Behörde deines Bundeslandes beantwortet, wie die Approbation beantragt wird und wohin die Anzeige der Hausapotheke geht. Die Landestierärztekammer sagt, was Mitgliedschaft und Berufsordnung für dich bedeuten. Eine Steuerberatung klärt die Anmeldung beim Finanzamt, eine Versicherungsberatung den Schutz für Praxis, Fahrzeug und Haftung. Schreibe dir die Antworten mit Datum auf, denn Vorgaben ändern sich.
Quellen
Stand der Abrufe: 27. Oktober 2026. Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) auf gesetze-im-internet.de: § 1 (Aufgabe, freier Beruf), § 2 (Approbation), § 5 (Verordnungsermächtigung). Tierarzneimittelgesetz (TAMG): § 79 (Anzeigepflicht). Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV), Fassung ab 1. Januar 2025: § 3, § 4, § 7, § 8. Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT): § 1. Kammern: Bundestierärztekammer.
Weiterführend
- Tierarztsoftware für Hausbesuche
- Für wen Vetofix gebaut ist
- GOT im Hausbesuch: Überblick
- Dokumentation und Aufbewahrung in der mobilen Praxis
Diese Seite ist eine allgemeine Produktbeschreibung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder tiermedizinische Beratung. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Praxis.