GOT-Faktor-Rechner

Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2026

Kurz gesagt: Die Gebühr nach GOT ist der Gebührensatz der Leistung mal dem Steigerungsfaktor. Im Regelrahmen liegt der Faktor zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen (§ 2 Abs. 1 GOT), im Notdienst zwischen dem Zweifachen und dem Vierfachen, dazu einmal 50 Euro Notdienstgebühr (§ 4 GOT). Der Rechner rechnet nur in deinem Browser und speichert nichts.

Rechner

der einfache Satz der Leistung aus dem Gebührenverzeichnis
zum Beispiel 1,0 / 2,0 / 3,0
Gebühr
Gebühr (Satz × Faktor × Anzahl)47,24 €
Summe netto47,24 €

Der Faktor liegt im Regelrahmen.

Zum Vergleich: dieselbe Leistung mit anderen Faktoren
FaktorGebühr

Wie rechnet der Rechner?

  1. Gebühr: Gebührensatz mal Faktor mal Anzahl, auf den Cent gerundet.
  2. Regelrahmen: ohne Notdienst das Einfache bis Dreifache des Gebührensatzes (§ 2 Abs. 1 GOT). Innerhalb dieses Rahmens bemisst die Praxis den Faktor nach Schwierigkeit, Zeitaufwand, Zeitpunkt, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen.
  3. Notdienst: Bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im tierärztlichen Notdienst erhöht sich der einfache Satz auf das Zweifache und bis auf das Vierfache, dazu eine Notdienstgebühr von 50 Euro (§ 4 Abs. 1 GOT). Sie fällt in derselben Angelegenheit nur einmal an, auch bei mehreren Tieren eines Halters (§ 4 Abs. 2).
  4. Außerhalb des Rahmens: Mehr als das Dreifache oder weniger als das Einfache ist nur im begründeten Einzelfall möglich und vor der Leistung in Textform zu vereinbaren; der Halter bekommt ein Doppel (§ 5 Abs. 1 GOT).

Was der Rechner nicht abdeckt

Und in Vetofix?

In Vetofix wählst du den Faktor je Position beim Erfassen der Leistung: Vorgabe 1, Schnellwahl der üblichen Sätze oder freie Eingabe. Am Feld steht der Regelrahmen; außerhalb verlangt Vetofix den Haken „Vereinbarung oder Notdienst liegt vor“. Mehr dazu im Ratgeber GOT-Steigerungsfaktor im Hausbesuch.

Vetofix ansehen

Quellen

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022 auf gesetze-im-internet.de: § 2, § 4, § 5, abgerufen am 27. Oktober 2026.

Weiterführend

Der Rechner ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Positionen, Faktor und Gebühr im Einzelfall verantwortet die Praxis.