Wegegeld-Rechner nach § 10 GOT
Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2026
Kurz gesagt: Bei eigenem Kraftfahrzeug sieht die GOT 3,50 Euro je Doppelkilometer vor, mindestens 13 Euro (§ 10 Abs. 2 GOT). Was ein Doppelkilometer ist, sagt die Verordnung nicht. Der Rechner zeigt deshalb beide Lesarten nebeneinander. Bei mehreren Haltern auf einer Fahrt teilt er das Wegegeld nach der Aufteilung auf, die du wählst, auf den Cent genau. Er rechnet nur in deinem Browser und speichert nichts.
Rechner
| Lesart | Doppelkilometer | Wegegeld |
|---|---|---|
| Entfernung zählt als Doppelkilometer | 5 | 17,50 € |
| Jeder gefahrene Kilometer zählt | 10 | 35,00 € |
| Halter | Lesart 1: Entfernung | Lesart 2: hin und zurück |
|---|
Bei mindestens einer Lesart greift der Mindestbetrag.
Wie rechnet der Rechner?
- Doppelkilometer bestimmen. Erste Lesart: Die einfache Entfernung zählt, Hin- und Rückweg ergeben zusammen einen Doppelkilometer. Zweite Lesart: Jeder gefahrene Kilometer hin und zurück zählt.
- Mit dem Satz malnehmen. Doppelkilometer mal 3,50 Euro.
- Mindestbetrag prüfen. Liegt das Ergebnis unter 13 Euro, gilt der Mindestbetrag.
- Bei mehreren Haltern teilen. Du wählst, wie: gleich je Halter, nach der Zahl der Tiere je Halter oder nach der eigenen Strecke je Halter. Jeder Anteil wird auf den Cent gerundet; der Rundungsrest geht an den ersten Halter, damit die Summe genau den Betrag der Fahrt ergibt. Das sind mögliche Aufteilungen, keine Vorgabe der GOT.
- Mindestbetrag zuordnen. Entweder einmal je Fahrt (erst Strecke mal Satz, mindestens 13 Euro, dann teilen) oder je Halter (jeder Anteil mindestens 13 Euro; die Summe kann dann über dem Betrag der Fahrt liegen).
Satz und Mindestbetrag lassen sich ändern, falls die Sätze angepasst werden. Maßgeblich ist der aktuelle Text der Verordnung.
Welche Lesart gilt?
Das ist offen. Die GOT erklärt den Doppelkilometer nicht. Zwei Sekundärquellen, keine Behördenauslegung, lesen ihn als einfache Entfernung. Eine Gegenprüfung durch Kammer oder Berufsverband steht aus. Die Herleitung steht im Ratgeber Wegegeld nach § 10 GOT berechnen.
Was der Rechner nicht abdeckt
- Mehrere Halter: § 10 Abs. 2 verlangt eine anteilige Berechnung, sagt aber nicht, wie. Offen ist auch, ob der Mindestbetrag für die ganze Fahrt oder je Halter gilt. Der Rechner bietet die Varianten zur Auswahl an und sagt nicht, welche gilt. Er kennt weder Halter noch Rechnungen; bereits ausgestellte Anteile berücksichtigt nur Vetofix.
- Fußmärsche und besonders aufwendige Fahrten: Hier erlaubt die GOT das Einfache bis Dreifache. Das rechnet der Rechner nicht.
- Öffentliche Verkehrsmittel: Dafür gelten tatsächliche Kosten und Tagegeld (§ 10 Abs. 3), nicht der Kilometersatz.
Und in Vetofix?
In Vetofix ist das Wegegeld ein eigener Posten auf der Rechnung. Die App schlägt die am Besuch erfasste Strecke vor und rechnet Satz und Mindestbetrag selbst. Welche Lesart des Doppelkilometers gilt, stellt die Praxis einmal in den Praxisdaten ein. Bei mehreren Haltern auf einer Fahrt teilt Vetofix das Wegegeld nach der Einstellung der Praxis auf: gleich, nach Tieren, nach Strecke oder von Hand, mit Mindestbetrag je Fahrt oder je Halter. Der Rechner rechnet die ersten drei Aufteilungen mit derselben Rundungsregel nach wie die App. Mehr dazu: Mehrere Tierhalter auf einer Fahrt.
Quellen
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022, § 10 auf gesetze-im-internet.de. Zur Lesart des Doppelkilometers siehe die Quellen im Ratgeber zu § 10.
Weiterführend
- Wegegeld nach § 10 GOT berechnen
- Mehrere Tierhalter auf einer Fahrt: Wegegeld anteilig aufteilen
- GOT im Hausbesuch: Überblick
- GOT-Steigerungsfaktor im Hausbesuch
- Zahlungen und Abrechnung
Der Rechner ist eine Rechenhilfe und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Anwendbarkeit und Höhe des Wegegelds im Einzelfall verantwortet die Praxis.