Mehrere Tierhalter auf einer Fahrt: Wegegeld anteilig aufteilen
Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2026
Kurz gesagt: Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist das Wegegeld anteilig zu berechnen (§ 10 Abs. 2 GOT). Wie anteilig, sagt die Verordnung nicht. Denkbar sind vier Aufteilungen; offen ist außerdem, ob der Mindestbetrag von 13 Euro für die ganze Fahrt oder für jeden Halter gilt. Vetofix bietet diese Varianten als Einstellung der Praxis an und rechnet nur danach; es entscheidet nicht, welche gilt.
Was sagt § 10 GOT zu mehreren Haltern?
Bei eigenem Kraftfahrzeug gelten 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist das Wegegeld anteilig zu berechnen (Abs. 2). Die Verordnung nennt weder einen Maßstab für die Teilung noch sagt sie, auf welche Größe sich der Mindestbetrag bezieht. Beides ist offen; eine Auslegung durch Kammer oder Berufsverband liegt uns nicht vor. Auf jeder Rechnung ist das Wegegeld gesondert auszuweisen (§ 7 GOT).
Welche Aufteilungen sind denkbar?
Vetofix kennt vier. Welche die Praxis nutzt, ist ihre Entscheidung; die GOT schreibt keine vor.
- Gleich je Tierhalter: Jeder Halter der Fahrt trägt denselben Anteil.
- Nach der Zahl der Tiere: Wer mehr Tiere auf der Fahrt hat, trägt einen größeren Anteil.
- Nach der Strecke: Die am Besuch erfasste eigene Strecke je Halter bestimmt das Verhältnis. Fehlt sie bei einem Halter, teilt Vetofix gleich.
- Von Hand je Rechnung: Der Betrag wird auf jeder Rechnung frei eingegeben; Vetofix zeigt die Summe der Anteile an. Das lässt sich nicht vorab durchrechnen und steht deshalb nicht im Rechenbeispiel.
Unabhängig davon legt die Praxis fest, welche Strecke die Fahrt hat: eine erfasste Gesamtstrecke der Rundfahrt oder die Summe der Einzelstrecken der Halte.
Gilt der Mindestbetrag je Fahrt oder je Halter?
Auch das ist offen. Vetofix bietet beide Lesarten an:
- Je Fahrt: Erst Strecke mal Satz, mindestens 13 Euro für die ganze Fahrt; dieser Betrag wird dann geteilt.
- Je Halter: Das Wegegeld der Fahrt wird ohne Mindestbetrag geteilt, danach wird jeder Anteil auf mindestens 13 Euro angehoben. Die Summe der Anteile kann dann über dem Wegegeld der Fahrt liegen.
Rechenbeispiel
Gerechnet mit 3,50 Euro je Doppelkilometer und der Lesart, dass die Entfernung als Doppelkilometer zählt (siehe Doppelkilometer). Zählt jeder gefahrene Kilometer hin und zurück, verdoppeln sich Strecke und Betrag. Die Anteile sind auf den Cent gerundet; der Rundungsrest geht an den ersten Halt, damit die Summe stimmt.
| Aufteilung | Halter 1 (erster Halt) | Halter 2 | Halter 3 | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Gleich je Halter | 21,00 Euro | 21,00 Euro | 21,00 Euro | 63,00 Euro |
| Nach Tieren (1, 2 und 4 Tiere) | 9,00 Euro | 18,00 Euro | 36,00 Euro | 63,00 Euro |
| Nach Strecke (eigene Strecke 2, 4 und 6 km) | 10,50 Euro | 21,00 Euro | 31,50 Euro | 63,00 Euro |
Rundungsrest: Bei 20 km Gesamtstrecke betragen die 70,00 Euro gleich geteilt 23,33 Euro je Halter, zusammen 69,99 Euro. Der erste Halter bekommt den fehlenden Cent und trägt 23,34 Euro, die beiden anderen je 23,33 Euro; die Summe ist genau 70,00 Euro.
| Mindestbetrag | Anteil je Halter | Summe der Anteile |
|---|---|---|
| Je Fahrt | 7,00 Euro (21,00 Euro liegt über 13,00 Euro und wird geteilt) | 21,00 Euro |
| Je Halter | 13,00 Euro (jeder Anteil wird von 7,00 Euro auf 13,00 Euro angehoben) | 39,00 Euro |
Das Beispiel zeigt, wie sich die beiden Lesarten auswirken, und sagt nicht, welche gilt. Wegegeld mit eigenen Zahlen durchrechnen: Wegegeld-Rechner. Er teilt gleich, nach Tieren oder nach Strecke auf, mit Mindestbetrag je Fahrt oder je Halter, und rechnet nur im Browser.
Was macht Vetofix?
- Fahrt bilden: In „Heute“ fasst die Praxis die Termine verschiedener Halter zu einer Fahrt zusammen. Das geht auch offline und über mehrere Geräte.
- Anteil auf der Rechnung: Jede Rechnung bekommt ihren Anteil als normalen Wegegeld-Posten. Der Text nennt Tag, Zahl der Tierhalter und Anteil, bei Aufteilung nach Tieren oder Strecke auch die eigenen und alle Tiere bzw. Kilometer. Namen anderer Halter stehen nicht auf der Rechnung.
- Ausgestellte Anteile bleiben: Eine ausgestellte Rechnung bleibt unverändert. Die übrigen Anteile werden aus dem Rest der Fahrt gerechnet, nie unter null.
- Entwürfe werden neu berechnet: Ändert sich die Fahrt (Halt dazu oder weg, Strecke, Reihenfolge, Fahrt aufgelöst), rechnet Vetofix die betroffenen Rechnungsentwürfe neu. Ein Satz, den die Tierärztin oder der Tierarzt im Dialog geändert hat, geht dabei verloren; es gilt dann wieder der hinterlegte Satz.
- Vorgabe aus: Das anteilige Wegegeld ist in den Praxisdaten unter Wegegeld zunächst ausgeschaltet. Dann bekommt jede Rechnung wie bisher ihr volles Wegegeld. Eingeschaltet werden Aufteilung, Mindestbetrag und Strecke der Fahrt dort festgelegt.
- Mehrere Termine desselben Halters auf der Fahrt zählen einmal.
Was entscheidet Vetofix nicht?
- Welche Aufteilung und welche Lesart des Mindestbetrags rechtlich zulässig oder angemessen ist.
- Was ein Doppelkilometer ist; das legt die Praxis in den Praxisdaten fest.
- Ob im Einzelfall Wegegeld anfällt, etwa bei Fußmärschen, besonders aufwendigen Fahrten oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Fälle sind nicht umgesetzt.
Vetofix rechnet nur nach der Einstellung der Praxis und prüft das Ergebnis nicht verbindlich. Anwendbarkeit und Höhe im Einzelfall verantwortet die Praxis.
Quellen
Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022: § 10 und § 7 auf gesetze-im-internet.de. Zur Lesart des Doppelkilometers siehe die Quellen im Ratgeber Wegegeld nach § 10 GOT berechnen.
Weiterführend
- Wegegeld nach § 10 GOT berechnen
- Wegegeld-Rechner: Aufteilung auf mehrere Halter
- GOT im Hausbesuch: Überblick
- GOT-Steigerungsfaktor im Hausbesuch
- Offline-Dokumentation beim Hausbesuch
- FAQ und Faktenseite
Diese Seite ist eine allgemeine Produktbeschreibung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder tiermedizinische Beratung. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Praxis.