Mehrere Tierhalter auf einer Fahrt: Wegegeld anteilig aufteilen

Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2026

Kurz gesagt: Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist das Wegegeld anteilig zu berechnen (§ 10 Abs. 2 GOT). Wie anteilig, sagt die Verordnung nicht. Denkbar sind vier Aufteilungen; offen ist außerdem, ob der Mindestbetrag von 13 Euro für die ganze Fahrt oder für jeden Halter gilt. Vetofix bietet diese Varianten als Einstellung der Praxis an und rechnet nur danach; es entscheidet nicht, welche gilt.

Was sagt § 10 GOT zu mehreren Haltern?

Bei eigenem Kraftfahrzeug gelten 3,50 Euro je Doppelkilometer, mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, ist das Wegegeld anteilig zu berechnen (Abs. 2). Die Verordnung nennt weder einen Maßstab für die Teilung noch sagt sie, auf welche Größe sich der Mindestbetrag bezieht. Beides ist offen; eine Auslegung durch Kammer oder Berufsverband liegt uns nicht vor. Auf jeder Rechnung ist das Wegegeld gesondert auszuweisen (§ 7 GOT).

Welche Aufteilungen sind denkbar?

Vetofix kennt vier. Welche die Praxis nutzt, ist ihre Entscheidung; die GOT schreibt keine vor.

Unabhängig davon legt die Praxis fest, welche Strecke die Fahrt hat: eine erfasste Gesamtstrecke der Rundfahrt oder die Summe der Einzelstrecken der Halte.

Gilt der Mindestbetrag je Fahrt oder je Halter?

Auch das ist offen. Vetofix bietet beide Lesarten an:

Rechenbeispiel

Gerechnet mit 3,50 Euro je Doppelkilometer und der Lesart, dass die Entfernung als Doppelkilometer zählt (siehe Doppelkilometer). Zählt jeder gefahrene Kilometer hin und zurück, verdoppeln sich Strecke und Betrag. Die Anteile sind auf den Cent gerundet; der Rundungsrest geht an den ersten Halt, damit die Summe stimmt.

18 km Gesamtstrecke, 3 Halter: Wegegeld der Fahrt 63,00 Euro
AufteilungHalter 1 (erster Halt)Halter 2Halter 3Summe
Gleich je Halter21,00 Euro21,00 Euro21,00 Euro63,00 Euro
Nach Tieren (1, 2 und 4 Tiere)9,00 Euro18,00 Euro36,00 Euro63,00 Euro
Nach Strecke (eigene Strecke 2, 4 und 6 km)10,50 Euro21,00 Euro31,50 Euro63,00 Euro

Rundungsrest: Bei 20 km Gesamtstrecke betragen die 70,00 Euro gleich geteilt 23,33 Euro je Halter, zusammen 69,99 Euro. Der erste Halter bekommt den fehlenden Cent und trägt 23,34 Euro, die beiden anderen je 23,33 Euro; die Summe ist genau 70,00 Euro.

6 km Gesamtstrecke, 3 Halter, gleich geteilt: Strecke mal Satz ergibt 21,00 Euro
MindestbetragAnteil je HalterSumme der Anteile
Je Fahrt7,00 Euro (21,00 Euro liegt über 13,00 Euro und wird geteilt)21,00 Euro
Je Halter13,00 Euro (jeder Anteil wird von 7,00 Euro auf 13,00 Euro angehoben)39,00 Euro

Das Beispiel zeigt, wie sich die beiden Lesarten auswirken, und sagt nicht, welche gilt. Wegegeld mit eigenen Zahlen durchrechnen: Wegegeld-Rechner. Er teilt gleich, nach Tieren oder nach Strecke auf, mit Mindestbetrag je Fahrt oder je Halter, und rechnet nur im Browser.

Was macht Vetofix?

Was entscheidet Vetofix nicht?

Vetofix rechnet nur nach der Einstellung der Praxis und prüft das Ergebnis nicht verbindlich. Anwendbarkeit und Höhe im Einzelfall verantwortet die Praxis.

Quellen

Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) vom 22. November 2022: § 10 und § 7 auf gesetze-im-internet.de. Zur Lesart des Doppelkilometers siehe die Quellen im Ratgeber Wegegeld nach § 10 GOT berechnen.

Weiterführend

Diese Seite ist eine allgemeine Produktbeschreibung und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder tiermedizinische Beratung. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Praxis.